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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON NAHNE TILLMANN DESIGN & PAPETERIE

IM BEREICH GESTALTUNG

Die im Folgenden genannten „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden die vom Gesetzgeber geforderte rechtliche Grundlage für meine Dienstleistungen und Arbeiten. Transparenz liegt uns am Herzen. Unser „Kleingedrucktes“ dient deshalb hauptsächlich Ihrer Sicherheit. Wir möchten, dass Sie alle Informationen bekommen, die für Sie wichtig sind. Und wenn dennoch Fragen offen bleiben, dann freuen wir uns über ein persönliches, klärendes Gespräch.

1. Allgemeines:

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Gestaltungs- und  Programmierdienstleistungen zwischen dem Unternehmen Nahne Tillmann Design & Papeterie und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte:

2.1 Jeder an Nahne Tillmann Design & Papeterie erteilte Auftrag über Design- oder Gestaltungsdienstleistungen ist ein Urheberwerksvertrag, der grundsätzlich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz im Sinne des Gesetzes.

2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Nahne Tillmann Design & Papeterie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Nahne Tillmann Design & Papeterie eine Vertragsstrafe in Höhe der

doppelten üblichen Vergütung für entsprechende oder vergleichbare Leistungen nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) zu verlangen.

2.4 Nahne Tillmann Design & Papeterie übertr.gt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Nahne Tillmann Design & Papeterie.

2.5 Die jeweils vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den

Auftraggeber auf diesen über.

2.6 Nahne Tillmann Design & Papeterie hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als kreative Schöpfungsquelle genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Nahne Tillmann Design & Papeterie zum Schadensersatz.

2.7 Eingebrachte Vorschläge und / oder Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

3. Angebot und Vergütung

3.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend, außer im Angebot selbst ist schriftlich was anderes festgehalten.

3.2 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage

unserer freien Kalkulation. Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste

Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.3 Alle Rechnungen von Nahne Tillmann Design & Papeterie sind sofort ohne Abzug zahlbar. Von dieser Regelung abweichende Zahlungstermine sind im Einzelfalle gesondert auf den Rechnungen von Nahne Tillmann Design & Papeterie ausgewiesen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Im Verzugsfall ist Nahne Tillmann Design & Papeterie berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.

3.4 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Nahne Tillmann Design & Papeterie berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

3.5 Soweit Nahne Tillmann Design & Papeterie Dienste und Leistungen unentgeltlich oder vorläufig unentgeltlich erbringt, ist sie berechtigt, diese Dienste und Leistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen, ohne dass Ansprüche des Auftraggebers hieraus erwachsen können.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen/Mehraufwand wie beispielsweise die Umarbeitung/Korrekturen oder Änderung von Reinzeichnungen, die Drucküberwachung etc. werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

4.2 Nahne Tillmann Design & Papeterie ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

4.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Materialkosten der Werbetechnik, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fertigstellung und Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

5.1 Die seitens Nahne Tillmann Design & Papeterie genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während der Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. Nahne Tillmann Grafikdesign Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren, so verlängert sich ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.

5.2 Die Abnahme hat innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von sieben Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.

5.3 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw.

spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.4 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Nahne Tillmann Design & Papeterie hohe

finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gelten folgende

Zahlungsmodalitäten: 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung/Abnahme. Darüber

hinaus behält sich Nahne Tillmann Design & Papeterie vor, jederzeit Zwischenabrechnungen zu erstellen. Sonstige oder

anders lautende Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zu regeln.

5.5 Bei Zahlungsverzug kann Nahne Tillmann Design & Papeterie Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von digitalen Inhalten (Webseiten) bei Zahlungsverzug

6.1 An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen sowie Datenübertragungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des

Auftraggebers.

6.3 Leistungen aus Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Nahne Tillmann Design & Papeterie.

6.4 Gerät ein Kunde im Bereich der digitalen Medien - z.B. mit der Bezahlung eines Internetauftrags - in Zahlungsverzug, kann Nahne Tillmann Design & Papeterie die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.

7. Digitale Daten

7.1 Nahne Tillmann Design & Papeterie ist nicht verpflichtet, sog. „offene Dateien“ oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2 Hat Nahne Tillmann Design & Papeterie dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Nahne Tillmann Grafikdesign geändert und/oder weiterverwertet werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Wird Nahne Tillmann Design & Papeterie mit der Vervielfältigung oder Produktion von Entwürfen beauftragt, so ist vom Auftraggeber die Freigabe auf einem Korrekturmuster zu erteilen, oder schriftlich per E-Mail. Digitale Medien werden ausschließlich nach Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber weitergegeben oder online gestellt.

8.2 Die Produktionsüberwachung durch Nahne Tillmann Design & Papeterie erfolgt nur aufgrund besonderer

Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Nahne Tillmann Design & Papeterie berechtigt, nach

eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Nahne

Tillmann Grafikdesign haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überl.sst der Auftraggeber Nahne Tillmann Design & Papeterie mindestens fünf

einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Nahne Tillmann Design & Papeterie ist berechtigt, diese Muster

zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Digitale Medien dürfen vollständig oder in Teilen (auch modifiziert)

als Referenz verwendet werden.

9. Gewährleistung

9.1 Nahne Tillmann Design & Papeterie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch an Nahne Tillmann Design & Papeterie überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werks schriftlich bei

Nahne Tillmann Design & Papeterie geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als endgültig mangelfrei angenommen.

9.3 Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Ablieferung bzw. der Annahme des Werks beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber Nahne Tillmann Design & Papeterie unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung Nahne Tillmann Design & Papeterie Elemente oder Zusatzeinrichtungen insbesondere Design, elektronische Daten und / oder Programmierung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

10. Haftung

10.1 Nahne Tillmann Design & Papeterie haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus

welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Nahne Tillmann Design & Papeterie. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nahne Tillmann Design & Papeterie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Nahne Tillmann Design & Papeterie gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Nahne Tillmann Design & Papeterie kein Auswahlverschulden trifft. Nahne Tillmann Design & Papeterie tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Sofern Nahne Tillmann Design & Papeterie selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gew.hrleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme Nahne Tillmann Design & Papeterie zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4 Der Auftraggeber stellt Nahne Tillmann Design & Papeterie von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Nahne Tillmann Design & Papeterie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6 Nahne Tillmann Design & Papeterie haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten und Entwürfe. Die Prüfung etwaiger Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit obliegt alleine dem Auftraggeber.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamation hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Nahne Tillmann Design & Papeterie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Nahne Tillmann Design & Papeterie eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Nahne Tillmann Design & Papeterie Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Nahne Tillmann Design & Papeterie übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Nahne Tillmann Design & Papeterie von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Alle an Nahne Tillmann Design & Papeterie übergebenen Informationen gelten grundsätzlich als vertraulich.

12.2 Soweit sich Nahne Tillmann Design & Papeterie Dritter zur Erbringung der beauftragten Leistung bedient, ist Nahne

Tillmann Design & Papeterie berechtigt, die erforderlichen Kundendaten dem Dritten offen zu legen. Die erforderlichen

Zugriffsrechte für Datenübertragungen unterliegen jedoch der Geheimhaltung und werden von Nahne Tillmann Design & Papeterie lediglich zum Zwecke der Leistungserfüllung genutzt und vertraulich gespeichert.

12.3 Sollte der Auftraggeber wünschen, dass Zugriffsdaten bei Nahne Tillmann Design & Papeterie nicht gespeichert werden, so ist dies Nahne Tillmann Design & Papeterie gegenüber schriftlich ausdrücklich anzuzeigen.

12.4 Im Weiteren gelten alle Datenschutzgesetze nach deutschem Recht uneingeschränkt für beide Vertragsparteien.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Nahne Tillmann Design &

Papeterie

13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Gerichtsstand ist der Sitz von Nahne Tillmann Design & Papeterie. Nahne Tillmann Design & Papeterie ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

13.5 Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

Stand der Informationen: Januar 2023

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